Spenden & Finanzen
Der Verein ist wegen Förderung folgender steuerbegünstigten Zwecke:
Förderung der Jugendhilfe; Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
(Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz Nr. 4,7 und 8 AO)
durch Bescheinigung des Finanzamtes Sinsheim, Str.-Nr. 44082/14017 nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 27.11.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Lfd. Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften: 1528
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung der oben aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der Anlage 1 (-zu § 48 Abs.2 Einkommenssteuer – Durchführungsverordnung – Abschnitt A, Nr. 4+5) verwendet wird.
Hier geht es zu unserer aktuellen Spenden-Aktion zum Kauf der angrenzenden Grundstücke im Rahmen der Landschaftspflege und zur Absicherung und Weiterentwicklung des Zwingenberger Hofes.
Für alle, die direkt an uns spenden möchten:
Empfänger: NaturFreunde Neckarbischofsheim e.V.
Bank: Sparkasse Kraichgau
IBAN: DE03 6635 0036 0021 2498 51
oder
Bank: Volksbank Neckartal
IBAN: DE32 6729 1700 0043 2497 11
Verwendungszweck*: Jugendhilfe Landschaftspflege Bildungsarbeit
*Entsprechender Verwendungszweck bestimmen
Bitte im Verwendungszweck auch den vollständigen Namen und die Adresse einfügen, um die Zusendung der Spendenquittung zu gewährleisten.
Bei Spenden bis 300 € genügt dem Finanzamt der Überweisungsbeleg als Nachweis.