Spenden & Finanzen

Der Verein ist wegen Förderung folgender steuerbegünstigten Zwecke:

Förderung der Jugendhilfe; Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

(Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz Nr. 4,7 und 8 AO) 

durch Bescheinigung des Finanzamtes Sinsheim, Str.-Nr. 44082/14017 nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 27.11.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. 

Lfd. Nr. des Verzeichnisses der steuerbegünstigten Körperschaften: 1528

Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt und die Zuwendung nur zur Förderung der oben aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der Anlage 1 (-zu § 48 Abs.2 Einkommenssteuer – Durchführungsverordnung – Abschnitt A, Nr. 4+5) verwendet wird.

Hier geht es zu unserer aktuellen Spenden-Aktion.

 

 

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